Antragsfrist für Weiterbildungsförderung aufgehoben

Für die auslaufende Förderperiode wurden die Antragsfristen für Förderungen zur Weiterbildung  aufgehoben. Für Weiterbildungen, die noch in diesem Jahr bis zum 30. September 2014 enden, können noch nach den auslaufenden Förderbedingungen Anträge gestellt werden.  Bis zu 80 % der Kurskosten bekommen Sie damit vom Staat!

Darauf haben wir reagiert: Mediationsausbildung ist nun gesplittet in einen Grund und einen Aufbaukurs. Der Grundkurs endet fristgerecht vor dem 30.09.2014. 

Für mehr Infos rufen Sie uns an.

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